Weder bei der Hasenpest (Tularämie) noch bei der Kaninchenpest (Myxomatose) handelt es sich um eine meldepflichtige Tierseuche im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes 2024 und damit gibt es keine Zuständigkeit der Veterinärbehörden.
Aufgrund der Vielzahl an Anfragen an die Veterinärbehörden wird dennoch versucht mit diesem Artikel angemessen über die Thematik zu informieren.
Myxomatose
- Die Myxomatose, auch Kaninchenpest oder Kaninchenseuche genannt, tritt seit dem Frühjahr 2025 wieder vermehrt in Niederösterreich, vor allem im Weinviertel, auf. Sie ist allerdings nur für Kaninchenartige (im Grunde Hasen und Kaninchen) gefährlich, andere Tierarten oder der Mensch können nicht erkranken.
Tularämie
- Zusätzlich zur Myxomatose gibt es gerade im Weinviertel seit 2018 ein bekanntes Vorkommen der Tularämie (Hasenpest) – derzeit sind in unserer Gemeinde aber keine Fälle bekannt. Im Unterschied zur Myxomatose ist die Tularämie eine Zoonose, d.h. auch andere Tiere und auch der Mensch können erkranken. Die Tularämie ist nicht im Zoonosegesetz gelistet und es bedarf keiner besonderen Überwachung oder Maßnahmensetzung.
- Die Übertragung erfolgt über Kontakt mit Körperflüssigkeiten, über kontaminierten Staub, Lebensmittel oder Wasser, oder auch Insektenstiche bzw. Zeckenbisse. Besonders gefährdete Personengruppen sind Jägerinnen und Jäger, sowie Landwirtinnen und Landwirte.
- Es kommt nur selten zu ernsthaften Erkrankungen bei anderen Tierarten und dem Menschen. Die Krankheit kann mit Antibiotika behandelt werden.
- Da diese Krankheit aber derzeit nicht merklich gehäuft auftritt, gibt es keinen Grund zur erhöhten Besorgnis bzw. verstärke Maßnahmen zu treffen.
Generell wird empfohlen in Gebieten, die gerade von vermehrtem Hasensterben betroffen sind, den Kontakt zu verendeten Tieren zu vermeiden.
Hunde sollten nur an der Leine geführt werden.
Kommt es zu einem Kontakt des Hundes mit einem verstorbenen Hasen, gibt es wenig Grund zur Sorge, denn Hunde weisen eine natürliche hohe Resistenz auf, weshalb sie auch nur selten an der Tularämie erkranken.
Immunsupprimierte Hunde (Welpen, alte Tiere, trächtige Tiere, Tiere mit Staupe-Erkrankung oder während einer Chemotherapie) haben ein erhöhtes Risiko. Erkranken Hunde dennoch, bleibt es meist bei mildem Fieber, in seltenen Fällen treten schwere Symptome auf. Die Krankheit kann mit Antibiotika behandelt werden.
Das Entsorgen der verendeten Hasen ist gemäß § 4 der NÖ Tiermaterialienverordnung Aufgabe des Verfügungsberechtigten, also Grundstückseigentümer und Grundstückeigentümerinnen, und in weiterer Folge der Jägerschaft. „Herrenlose“ Kadaver sollten entsorgt und nicht vergraben werden, wobei diese unbedingt verpackt werden müssen.