Grundsteuerbefreiung

Nach einer Änderung des NÖ. Wohnungsförderungsgesetzes mit 1.1.2011 können Sie bei der Gemeinde eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer nur mehr dann beantragen, wenn die Grundsteuer für ein Wohnhaus bezahlt wird, für das sowohl die Zusicherung eines Förderungsdarlehens der NÖ. Landesregierung als auch eine rechtskräftige Fertigstellungsanzeige bis 31.12.2010 vorlag. Die Befreiung beträgt höchstens 90 Prozent (abhängig von der Grundstücksgröße). Sie beginnt mit dem 1. Jänner des der Antragstellung folgenden Jahres und endet – ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Beginns – mit Ablauf des 20. Kalenderjahres nach der Fertigstellungsanzeige. Weiters endet die Befreiung mit der gänzlichen Rückzahlung des Förderungsdarlehens (dies ist bei einer eventuellen vorzeitigen Rückzahlung zu berücksichtigen).

Was benötigen Sie für den Antrag?

Beim Neubau eines Wohnhauses:
1. Schreiben der NÖ. Landesregierung über die Zusicherung des Förderungsdarlehens (in Original oder Kopie)
2. Antragsformular (siehe unten)
Bei einem Um- oder Zubau zusätzlich
3. den Feststellungsbescheid des Finanzamtes, aus dem der Einheitswert des neuen Gebäudeteiles und des vorherigen Altbestandes hervorgeht

Höhe und Dauer der Grundsteuerbefreiung werden dann mit einem Bescheid festgesetzt.

Antragsformular