In der Gemeinderatsitzung vom 29. Juni 2026 wurde das Übereinkommen mit den ÖBB zur künftigen Regelung der Eisenbahnkreuzungen in Ziersdorf mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen bei drei Gegenstimmen beschlossen.
Der Entscheidung ging eine umfassende, jahrelange, fachliche und rechtliche Prüfung voraus. In die Beratungen flossen die Einschätzungen eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, drei verkehrstechnische Gutachten sowie zweier Rechtsanwälte (juristische Stellungnahmen) ein.
Grundlage für die Entscheidungsfindung war unter anderem das Gutachten des für das Bundesministerium tätigen Amtssachverständigen. Darin wird die Schließung der Eisenbahnkreuzung Horner Straße unter Berücksichtigung des bestehenden Ersatzwegenetzes als zumutbar beurteilt. Die von der Marktgemeinde eingebrachten verkehrstechnischen Gegengutachten und Stellungnahmen wurden im Verfahren berücksichtigt, führten jedoch zu keiner Änderung der fachlichen Beurteilung des Amtssachverständigen.
Zusätzlich wurde der Gemeinderat durch eine rechtliche Stellungnahme über die möglichen Erfolgsaussichten eines Rechtsmittelverfahrens sowie über die damit verbundenen Verfahrens- und Kostenrisiken informiert. Dabei wurde unter anderem auf die Möglichkeit langwieriger Gerichtsverfahren und erheblicher finanzieller Auswirkungen, sowie das große Risiko des Verfahrensausgangs hingewiesen.
Vereinbarte Maßnahmen
Das mit den ÖBB abgeschlossene Übereinkommen umfasst neben der Schließung der Eisenbahnkreuzung Horner Straße mehrere begleitende Maßnahmen:
- Die Kosten für die technische Erneuerung, Modernisierung und die zukünftige Erhaltung der Eisenbahnkreuzung Kremser Straße werden von den ÖBB übernommen.
- Die EK Kremser Straße wird auf beiden Seiten stark verbreitet
- Zur Verbesserung der Verkehrsführung im Bereich der Park-and-Ride-Anlage stellen die ÖBB einen Kostenbeitrag von 60.000 Euro für die Errichtung einer neuen Zufahrtsstraße durch den Wirtschaftspark (anstatt der Ziegelofengasse) zur Verfügung.
Das Übereinkommen wurde im Vorfeld der Gemeinderatssitzung gemeinsam mit verkehrstechnischen Fachleuten sowie dem NÖ Gemeindebund geprüft und beraten. Mit dem Beschluss wurden die Voraussetzungen für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen geschaffen.
Um volle Transparenz herzustellen, kann der gesamte ÖBB-Akt von jedem Bürger zu den Amtsstunden eingesehen werden.