Am 5. Dezember 2023 startet der reguläre Betrieb der ID Austria

  • Die Pilotphase der ID Austria (und somit der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria) endet am 4.12.2023.
  • Ab diesem Tag wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, stattdessen die ID Austria benötigt.
  • Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen diese auf eine ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach und bequem über einen Online-Prozess vorgenommen werden.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur?

  • Bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur ab 5.12.2023 werden Nutzerinnen und Nutzer automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria?

  • Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung. Sie behalten alle Funktionen und ihre Anmeldedaten.

Wie funktioniert der Umstieg?

Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten.

  1. Der Umstieg zur ID Austria mit Basisfunktion ermöglicht denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur, und wird automatisch bei einer Anmeldung ab 5.12.2023 durchgeführt.
  2. Für die Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion – mit ihren neuen Funktionen wie etwa Ausweise am Smartphone – gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung der Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung (und damit eine behördliche Identifizierung) stattgefunden hat.
    • Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Magistrat, FinanzOnline), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden, durch die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.
    • Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt), ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang erforderlich.

 

Für mehr Informationen folgen Sie dem Link:
https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/betrieb.html

 

 

Die Marktgemeinde Ziersdorf bietet ab sofort für Gemeindebürger die Registrierung der Handysignatur und ID Austria an.

Personen ab dem 14. Lebensjahr können ihren elektronischen Identitätsnachweis beantragen.

Das brauchen Sie für die Registrierung

Mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Smartphone (das Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zulässt).
Für die Beantragung der ID Austria ist außerdem ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate und nach den Passkriterien) notwendig.

Ihre Ansprechpartner in der Gemeinde sind:
Hannes Feichtner und Anita Glocker

Um Terminvereinbarung wird gebeten!
Tel. 02956/2204-0 (Gemeindeamt)