Heizkostenzuschuss 2022/23

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen, die einen Aufwand für Heizkosten haben, einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 in Höhe von € 150,00 und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,00 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss muss beim Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
    Gleichgestellt sind Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedsstaates sowie deren Familienangehörige, Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention sowie Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen handelt
  • Hauptwohnsitz in NÖ, seit mind. 6 Monaten vor Antragstellung
  • Monatliche Brutto-Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Die Anträge können ab sofort bis spätestens 31. März 2023 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden und werden von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft und unterfertigt.

Für die Antragstellung sind die Sozialversicherungsnummer sowie ein Einkommensnachweis erforderlich.

Für die Anweisung auf ein Bankkonto ist der IBAN anzugeben.

Für Rückfragen stehen wir unter 02956/2204-16 oder e.strassl@ziersdorf.at gerne zur Verfügung!